Nach türkischem Recht ist die Handlung des Kaufes und Verkaufes dem Grundbuchamt übertragen. Das Grundbuch (Tapu) genießt öffentlichen Glauben. Solange Sie nicht im Besitz des Tapus auf Ihren Namen sind, gehört Ihnen das Objekt nicht!
Immer ist genau zu überprüfen:
- ob das Objekt der Person, die als Verkäufer auftritt, auch gehört oder eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt.
- ob im Grundbuch eine Hypothek, Belastung, Pfändung oder ein langjähriger Miet- / Pachtvertrag eingetragen ist. Nur wenn keine Belastungen oder Einschränkungen im Tapu eingetragen sind, bestehen auch keine. Deshalb das Tapu immer gründlich prüfen!
- ob sich das Objekt nicht in einem millitärischen oder genehmigungspflichtigen Gebiet befindet.
Was ist sonst noch zu beachten?
- Anders als in Deutschland sind Notare nicht berechtigt, Kaufhandlungen durchzuführen. Der Notar darf lediglich Vorverträge und den Zahlungstermin abwickeln. Ein notarieller Kaufvertrag ist lediglich eine unverbindliche Erklärung der Kaufabsicht!
- Der Käufer selbst hat beim Grundbuchamt die Kaufhandlung abzuwickeln. Sie kann auch durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht vollzogen werden.
- Käufer, die die türkische Sprache nicht beherrschen, müssen einen vereidigten Dolmetscher während der Kaufhandlung dabei haben. Erst durch Unterschrift des vereidigten Dolmetschers gewinnt der Kaufvertrag an gesetzlicher Wirkung.
Kosten für die Kaufhandlung
- 4% des einzutragenden Immobilienwertes für Grunderwerbssteuer
- Grundbuchgebühr, Dokument- bzw. Schreibgebühre, Steuer zur Förderung des Bildungswesens, Erbebensteuer, gesamt ca. 300 €
- ca. 50 € -100 € für den Dolmetscher
- Expertise zur Ermittlung des Immobilienwertes 1.500 TL
Laufende Kosten zum Unterhalt der Immobilie
- Laufende Betriebskosten
Jährliche Grundsteuer von 1% vom deklarierten Wert im Tapu.
Bei Eigentumswohnungen Wohngeld – ca. 15 € monatlich
Müllgebühr – jährlich 12 € inkl. Bearbeitungskosten
- Stromkosten
120 € einmalig für die Anmeldung
0,11 / 0,17 € Kosten für eine KWh bis 150 KWh / ab 150 KWh keine monatliche Grundgebühr
- Wasserkosten
80 € einmalig für die Anmeldung
0,32 / 0,48 / 0,87 € Kosten für einen m³ bis 20 m³ / von 21 bis 40 m³ / ab 41 m³
monatliche Grundgebühr
- Telefonkosten
7,60 € Anmeldung für einen Telefonanschluß
0,04 € Kosten für eine Einheit
5 € monatl. Grundgebühr

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